Escuela Internacional de Lenguas
Rías Bajas

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluß des Reisevertrages

Für eine Anmeldung verwenden Sie bitte entweder das schriftliche Anmeldeformular und schicken es uns per Post/Fax oder Sie melden sich online auf einer unserer Webseiten an. Die Buchung der Reise wird für den Reiseveranstalter erst verbindlich, wenn diese dem Reisenden vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt worden ist. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehende eine schriftliche Anmeldebestätigung. Wenn bei Buchung von Pauschalreisen (Sprachkurs und Unterkunft) vom Reiseveranstalter eine Anzahlung auf den Gesamtreisepreis gefordert wird, liegt der Anmeldebestätigung ein Sicherungsschein nach § 651 k Abs.3 BGB bei.

2. Leistungen und Inhalt des Reisevertrages

Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und unserer Buchungsbestätigung. Einbezogen in den Reisevertrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen im Katalog, soweit nicht in Buchung und Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Sollte in einer Lerngruppe die Zahl von 3 Kursteilnehmer/innen einmal nicht erreicht werden, so findet der Unterricht dennoch statt, die Zeit wird aber auf zwei Drittel der vereinbarten Zeit reduziert.

Die Organisation und Durchführung des Kultur- und Freizeitprogramms (Exkursionen Transporte, sportliche Aktivitäten), das von der Schule angeboten wird, ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung.
Vermittelt der Reiseveranstalter in fremdem Namen Leistungen, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall kommt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB zustande.

3. Zahlung des Reisepreises

1. Unmittelbar nach Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung inklusive des Sicherungsscheins nach § 651 k Abs. 3 BGB überwiesen Sie uns bitte eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 250 Euro. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist an den ersten beiden Unterrichtstagen vor Ort bei der entsprechenden Schule zu leisten.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

  • -bis 42. Tag vor Kursbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10 €(Euro) erhoben.
  • -bis 21. Tag vor Reiseantritt: 10%,
  • -ab 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 30 %
  • -ab 7. Tag vor Reiseantritt bis Reiseantritt 50 %
  • -bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt werden 80% des Reisepreises in Rechnung gestellt.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

4.2. Nimmt der Reisende wegen vorzeitiger Rückreise aus nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen vertragliche Leistungen nicht in Anspruch, so besteht für den Reisenden lediglich ein Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen nicht jedoch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bis 30. Tag vor Reiseantritt, sofern möglich erfolgt die Umbuchung kostenlos. Für Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, kann, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, ein Umbuchungsentgelt von 25 Euro erhoben werden.

4.4 Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlichen entstandenen Mehrkosten verlangen.

4.5 Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner eine dritte Person an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

5. Gewährleistung

5.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

5.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

5.3 Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

5.4 Ausschluß von Ansprüchen
und Verjährung Konnte ein aufgetretener Mangel von der Reiseleitung vor Ort nicht behoben werden, hat der Reisende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis §§ 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

6. Beschränkung der Haftung

6.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Konzert- oder Theaterbesuche, Ausflüge etc.)

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung der aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

8. Gerichtsstand

Für den Fall, daß der Reisende nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche des Reiseveranstalters gegen den Reisenden der Gerichtsstand Mannheim vereinbart.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Stand: 07.11.2012

zusätzliche Infos

Der Sicherungsschein ist ein Nachweis, dass der Reiseveranstalter vorab geleistete Zahlungen des Reisenden für den Fall einer Insolvenz abgesichert hat.
Anzahlungen für Sprachkurse mit Unterkunft, die Sie an den Veranstalter leisten sind versichert bei der Touristik Versicherungs-Service GmbH in Hamburg.
Sie erhalten Ihren Sicherungsschein zusammen mit der Anmeldebestätigung per Post.

weitere Infos bei
de.wikipedia.org www.internetratgeber-recht.de www.ratgeberrecht.de

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